Freiwillige Feuerwehr Netphen Löschzug Deuz ![]() D i e n s t g r a d e Hier erhaltet Ihr Informationen zu den Dienstgraden bei den Freiwilligen Feuerwehren in NRW, sowie die notwendigen Vorraussetzungen um befördert zu werden. Maßgeblich hierfür ist die Dienstgrad Vorraussetzung der Beförderung Dienstgradabzeichen Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter wer in die Feuerwehr eintritt. ![]() Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.1, erfolgreich absolviert hat. ![]() Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.2, erfolgreich absolviert hat. ![]() Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat. ![]() Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.2, erfolgreich absolviert hat. ![]() Brandmeisterin oder Brandmeister wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.1, am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat. ![]() Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. ![]() Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. ![]() Brandinspektorin oder Brandinspektor wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.2, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. ![]() Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und die Lehrgänge nach FwDV 2, Nummern 4.3 und 4.4, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. ![]() Gemeinde- oder Stadtbrandsinpektorin oder Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr nach FwDV 2, Nummer 4.6, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. ![]() 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. |