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Hier erhaltet Ihr Informationen zu den Dienstgraden bei den Freiwilligen Feuerwehren in NRW, sowie die notwendigen Vorraussetzungen um befördert zu werden.
Maßgeblich hierfür ist die
Laufbahnverordnung der Freiwilligen Feuerwehr.
Dienstgrad
Vorraussetzung der Beförderung
Dienstgradabzeichen
Feuerwehrfrau-Anwärterin oder
Feuerwehrmann-Anwärter
wer in die Feuerwehr eintritt.
Feuerwehrmannanwaerter
Feuerwehrfrau
oder
Feuerwehrmann
wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.1, erfolgreich absolviert hat.
Feuerwehrmann
Oberfeuerwehrfrau
oder
Oberfeuerwehrmann
wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.2, erfolgreich absolviert hat.
Oberfeuerwehrmann
Hauptfeuerwehrfrau
oder
Hauptfeuerwehrmann
wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat.
Hauptfeuerwehrmann
Unterbrandmeisterin
oder
Unterbrandmeister
wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.2, erfolgreich absolviert hat.
Unterbrandmeister
Brandmeisterin
oder
Brandmeister
wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.1, am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat.
Brandmeister
Oberbrandmeisterin
oder
Oberbrandmeister
wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
Oberbrandmeister
Hauptbrandmeisterin
oder
Hauptbrandmeister
wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
Hauptbrandmeister
Brandinspektorin
oder
Brandinspektor
wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.2, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
Brandinspektor
Brandoberinspektorin
oder
Brandoberinspektor
wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und die Lehrgänge nach FwDV 2, Nummern 4.3 und 4.4, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
Brandoberinspektor
Gemeinde- oder Stadtbrandsinpektorin
oder
Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor
wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr nach FwDV 2, Nummer 4.6, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
Stadtbrandinspektor
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